Aufzugwärter
Optionale automatisierte Überwachung
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Betreiber einer Aufzugsanlage diese überwachen und Befreiungsmaßnahmen sachgerecht durchführen. Diese Tätigkeiten waren bisher unter dem Begriff “Aufzugwärter” beschrieben. Pro Anlage muss mindestens ein Aufzugwärter zuständig und leicht zu erreichen sein. Dieser musste bisher turnusmäßig die Aufzugsanlage überprüfen, Störungen melden, reparieren oder die Anlage außer Betrieb nehmen.
Automatisierte Überwachung
Mit dem Elektronischen Aufzugwärter (AWE) ist es nun möglich, den Aufzug 24 h am Tag und 365 Tage im Jahr automatisiert zu überwachen. Störmeldungen werden über Sensoren erfasst und an den Notrufleitstand weitergeleitet oder die Anlage bei schwerwiegenden Fehlern still gesetzt. Die AWE benötigt keinen Eingriff in die Aufzugsteuerung. Dadurch können die meisten Anlagen mit ihr ausgestattet werden. Durch den Einsatz der AWE ist es möglich die wöchentliche Prüfung der Aufzugsanlage durch den Aufzugwärter auf einen Zeitraum der regelmäßigen Wartung, höchstens jedoch auf vier Monate bzw. 30000 Fahrten auszudehnen. Sie ersparen dadurch den Einsatz eines Aufzugwärter vor Ort, und gewinnen Zeit und Geld.
Optionale Leistungsmerkmale:
- Permanente technische Überwachung, unabhängig von der Aufzugsteuerung.
- Sensorik prüft: Bündigkeit, Fahrt, Innen und Außentüren, Kabinenbeleuchtung.
- Sprachnotruf ist integriert.
- Ermöglicht größere Abstände zwischen den Prüfintervallen.
- Notsituationen und Fehlfunktionen des Aufzuges können oft frühzeitig erkannt werden.