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Freistellbescheinigung

Freistellungsbescheinigung vom 11.04.2016

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Notfallplan

Zum 01.06.2015 ist die neue “Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV)” in Kraft getreten. Die neue Betriebssicherheitsverordnung schreibt vor, dass spätestens bis 31. Mai 2016 für alle Aufzugsanlagen ein Notfallplan anzufertigen und dem Notdienst zur Verfügung zu stellen ist. Mit einem Musterformular und erklärender „Ausfüllhilfe“ unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Notfallplänen für Ihre Aufzugsanlagen. Mit dem Notfallplan soll sichergestellt werden, dass Notdienste bei einem Notruf unverzüglich reagieren und sachgerechte Hilfemaßnahmen einleiten können. Wenn es keinen Notdienst gibt, ist der Notfallplan beim Aufzugswärter bzw. bei der „beauftragten Person“ zu hinterlegen. Zudem sollte der Notfallplan auch in der Nähe der Aufzugsanlage, beispielsweise an der Hauptzugangsstelle angebracht werden.

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Service Hotline

0211 – 9890561
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